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Wer nichts weiss Haftet nicht !

Noch immer holen sich Jugendliche über diverse P2P Netzwerke illegale Musik.

Bislang war das nur für den jeweiligen Anbieter strafbar, ab 01.01.2008 ist dieses

auch für diejenigen, die den Download durchführen straf und zivilrechtlich verfolgbar.

Dennoch gab es zwei positive Beschlüsse vom OLG Frankfurt und LG München,

die Eltern und auch Arbeitgebern (Anschlussinhaber) zu einem kleinen Aufatmen verhalfen.

 

DER ANSCHLUSSINHABER HAFTET NICHT AUTOMATISCH !

AZ  7  O 2827/07  

AZ 11 W 58/07

  

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